Erwerb steht für:

  • Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung, siehe Kaufvertrag
  • Eigentumsübertragung einer Sache, siehe Übereignung
  • Ergebnis einer wirtschaftlichen geld- oder sachleistungsbringenden Tätigkeit, siehe Erwerbstätigkeit
  • Erwerbseinkommen, als Kurzform: Arbeitsentgelt

Erwerbung steht für:

  • Erwerbung (Bibliothek) oder Akzession, Ankauf neuer Publikationen

Siehe auch:

  • Erwerb vom Nichtberechtigten

Der Erwerb der Getrennt und Zusammenschreibung im Schriftspracherwerb

Erwerb eines Handelsgewerbes • Definition Gabler Wirtschaftslexikon

Erwerb vektor abbildung. Illustration von geschäft, firma 36153719

gutgläubiger Erwerb • Definition Gabler Wirtschaftslexikon

Wie wird ein innergemeinschaftlicher Erwerb verbucht? YouTube