Die Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union ist die aufgrund von Art. 240 Abs. 3 AEUV und Art. 121 Abs. 3 Euratom erlassene Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union. Sie wird als Beschluss des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Geschäftsordnung selbst besteht aus 28 Artikeln, die Organisation und Arbeitsweise des Rates regeln. Ihr angefügt sind sechs Anhänge: Anhang I ist eine Liste der Ratsformationen, Anhang II enthält in elf Artikeln Sonderbestimmungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates, Anhang III und IV enthalten Durchführungsvorschriften zu den Bestimmungen über die Stimmengewichtung im Rat, Anhang V enthält die Arbeitsmethoden des erweiterten Rates und Anhang VI Bestimmungen über die Form der Rechtsakte.
Siehe auch
- Geschäftsordnung der Europäischen Kommission
- Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Weblinks
- 2004/338/EG, Euratom: Beschluss des Rates vom 22. März 2004 zur Festlegung seiner Geschäftsordnung
- 2004/701/EG, Euratom: Beschluss des Rates vom 11. Oktober 2004 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
- 2006/683/EG, Euratom: Beschluss des Rates vom 15. September 2006 zur Festlegung seiner Geschäftsordnung
- 2009/937/EU: Verordnung des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
- 2013/746/EU: Beschluss des Rates vom 10. Dezember 2013 zur Änderung seiner Geschäftsordnung
- Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 27. April 2005; abgerufen am 6. August 2022.



